Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vertragsschluss, Zahlungsmodalitäten und Terminvereinbarung
Ein verbindlicher Unterrichtsvertrag kommt ausschließlich durch den beidseitigen Abschluss eines schriftlichen Vertrags zustande. Das vereinbarte Honorar ist wahlweise vorab in voller Höhe per Vorkasse zu zahlen oder kann in monatlichen Raten von 140,00 EUR beglichen werden. Bei einer vereinbarten Ratenzahlung muss die erste Rate zwingend vor der ersten Gesangsstunde auf dem Konto eingehen, während die weiteren Teilbeträge jeweils monatlich im Voraus zu den vertraglich festgelegten Stichtagen fällig sind. Eine rechtsverbindliche Terminvereinbarung für die einzelnen Gesangsstunden erfolgt erst nach dem vollständigen Eingang der jeweils fälligen Zahlung und bedarf einer anschließenden schriftlichen Bestätigung per E-Mail durch mich.
Absageregelung für den wöchentlichen Unterricht
Der Gesangsunterricht findet im wöchentlichen Rhythmus (einmal pro Woche) statt. Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung des Folgetermins ist ausschließlich am selben Wochentag des aktuellen Unterrichts (entweder direkt während der laufenden Gesangsstunde oder schriftlich per E-Mail bis spätestens 23:59 Uhr desselben Tages) für die darauffolgende Woche möglich. Ab dem darauffolgenden Tag (dem Tag nach dem regulären Unterrichtstermin) ist eine Absage aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen ausgeschlossen. Wird ein Termin erst am nächsten Tag oder später abgesagt, beziehungsweise erscheint der Schüler nicht zum Zoom-Meeting, verfällt der Anspruch auf die Gesangsstunde ersatzlos und die Stunde wird voll berechnet.
Technische Voraussetzungen bei Online-Unterricht
Der Gesangsunterricht wird online über den Drittanbieter „Zoom“ durchgeführt. Als Vertragspartner sind Sie eigenverantwortlich dafür zuständig, zum vereinbarten Unterrichtstermin eine stabile Internetverbindung bereitzustellen. Während des gesamten Unterrichts müssen sowohl die Kamera als auch das Audio aktiv eingeschaltet sein. Für die Tonübertragung ist es zwingend erforderlich, dass der Schüler in den Zoom-Audioeinstellungen die Funktion „Originalton für Musiker“ (Original-Audio für Musiker aktivieren) einschaltet, um eine korrekte Frequenzübertragung des Gesangs zu gewährleisten. Technische Störungen, Verbindungsprobleme oder eine fehlerhafte Audio-Konfiguration während des Unterrichts , die auf Ihrer Seite liegen, entbinden Sie nicht von der Zahlungspflicht. Ein Anspruch auf Erstattung des Honorars oder auf eine Verlängerung der Unterrichtszeit besteht bei solchen technischen Problemen nicht.
Verspätungen und Pünktlichkeit
Der Unterricht beginnt pünktlich zur vereinbarten Uhrzeit. Bei einer verspäteten Einwahl des Schülers in das Zoom-Meeting verkürzt sich die Unterrichtszeit automatisch um die Dauer der Verspätung. Eine Nachholung der versäumten Zeit oder ein Anhängen an das Ende der laufenden Unterrichtsstunde ist ausgeschlossen.